Objektbeschreibung
Hier erwerben Sie 250.000 m² Ausgleichsfläche für Ihr Neubauvorhaben – flexibel teilbar. Damit schaffen Sie die Grundlage, in Ihrer bestehenden Umgebung Bauland zu entwickeln und den erforderlichen Ausgleich an anderer Stelle nachzuweisen.
Das Grundstück besteht aus Marsch- und Geestflächen.
Wichtig: Ein Erwerb als Bauland ist nicht möglich!
Die anschließende Betreuung bzw. Umnutzung der Ländereien kann nach Absprache ebenfalls beauftragt werden.
Für weitere Informationen oder einen unverbindlichen Besichtigungstermin stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
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Ausstattung
Ihr regionaler Standortvorteil:
Potenzial auf Marsch & Geest
Die angebotenen Flächen bieten durch ihre Lage in "Marsch und Geest" erstklassige Voraussetzungen für die Generierung von Ökopunkten. Durch die gezielte Aufwertung dieser unterschiedlichen Naturräume sichern Sie sich effizient die benötigte Kompensation:
Marschflächen:
Hohes Punkt-Potenzial durch ökologische Optimierung von Feuchtgrünland (z. B. Wiesenvogelschutz).
Geestflächen:
Ideal für wertvolle Ausgleichsmaßnahmen wie die Anlage von Hecken (Knicks) oder Waldumbau.
Fachgerechte Umsetzung:
Unser Landwirt kennt die spezifischen Bodenverhältnisse genau und garantiert eine standortgerechte Bewirtschaftung.
Full-Service - Optional:
Von der Erstgestaltung bis zur dauerhaften Pflege erhalten Sie alle Leistungen aus einer Hand – abgerechnet als transparente Dienstleistung.
Ihr Nutzen:
Sie profitieren von maximaler ökologischer Aufwertung bei minimalem eigenem Aufwand und voller Rechtssicherheit für Ihr Bauvorhaben.
Lage
Gesetzliche Grundlage: Warum Ausgleichsflächen?
Wer baut, greift in die Natur ein – zum Beispiel durch Bodenversiegelung oder Rodungen. Laut § 1a BauGB (Baugesetzbuch) sind Kommunen und Bauherren gesetzlich verpflichtet, diese Beeinträchtigungen zu kompensieren.
Das Prinzip ist einfach:
Jeder ökologische Verlust durch ein Bauvorhaben muss an anderer Stelle durch eine gezielte Aufwertung der Natur wieder ausgeglichen werden.
Für Sie als Unternehmen bedeutet das:
Genehmigungsfähigkeit:
Ohne den Nachweis von Ausgleichsmaßnahmen ist ein Bauvorhaben rechtlich nicht zulässig.
Rechtssicherheit:
Mit dem Erwerb dieser Ausgleichsfläche erfüllen Sie Ihre gesetzliche Pflicht zur Kompensation („Eingriffsregelung“) und schaffen die Voraussetzung für einen rechtskräftigen Bebauungsplan.
Fokus aufs Projekt:
Durch die externe Kompensation können Sie Ihre Baufläche optimal nutzen, während der ökologische Ausgleich räumlich getrennt auf dieser spezialisierten Fläche erfolgt.
Sonstiges
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